Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem eigenen Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Verrechnen der Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.